Mitgliedschaft in der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork
Haben Sie Interesse…
… unsere fachpolitische Einflussnahme zu unterstützen?
… sich an unseren Aktivitäten und Entscheidungen zu beteiligen?
Dann werden Sie Mitglied der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V.
Mitglied werden…
…können juristische Personen (Träger) und natürliche Personen, die in Baden-Württemberg Mobile Jugendarbeit/Streetwork als Arbeitsschwerpunkt ausüben.
…können natürliche und juristische Personen, die unsere Arbeit als Fördermitglied unterstützen möchten.
Aufnahmeanträge…
… können beim Vorstand oder der LAG-Servicestelle eingereicht werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung bei Ihrer jährlichen Sitzung.
Antrag für juristische Personen (Dem Antrag ist eine aktuelle Konzeption der Einrichtung Mobiler Jugendarbeit beizufügen)
Antrag für natürliche Personen
Antrag für Fördermitglieder
Satzung der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V.