Modellprojekte
Die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e. V. verfolgt unter anderem das Ziel, das Arbeitsfeld stetig weiterzuentwickeln und innovative Konzepte zu entwickeln und zu erproben. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 können Einrichtungen Mobiler Jugendarbeit bzw. Mobiler Kindersozialarbeit, die modellhafte Projekte für ihre Adressat*innen durchführen, einen Antrag auf Förderung stellen.
Nun geht es in die zweite Runde der Antragstellung!
Gefördert wird die LAG hierbei vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Antragsfrist per Email: 20.10.2023
Förderzeitraum: 01.01. bis 31.12.2024
Zuschuss: max. 5.000 EUR
Nachwuchsförderung
Das Projekt bezuschusst die Personalkosten für Vollzeitpraktikumsstellen im Arbeitsfeld der Mobilen Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Gefördert werden Studierende im Fachbereich Soziale Arbeit/Sozialpädagogik an Fachhochschulen sowie Universitäten. Der Zuschuss beträgt 50% der Personalkosten für Praktikant*innen , maximal jedoch 200 EUR. Anträge können vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel laufend gestellt werden.
… Ausschreibung Praktikumsförderung 2023-24
… Antragsformular Praktikumsförderung
Förderprogramm Mobile Jugendarbeit
Das Land Baden-Württemberg fördert Einrichtungen Mobiler Jugendarbeit durch die Gewährung eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 11.000,- EUR pro Vollzeitstelle aus Mitteln des Staatshaushaltsplans 2023/24. Gefördert werden Einrichtungen, die das Konzept der Mobilen Jugendarbeit entsprechend den Eckpunkten der „Landesförderung Mobile Jugendarbeit in Problemgebieten“ umsetzen.
Infoschreiben zur Landesförderung vom 20.02.2023
Fachberatung und Unterstützung bei der Konzeptionsentwicklung sowie beim Aufbau Mobiler Jugendarbeit bietet die Servicestelle der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V.
Die Antragsfrist zur Einreichung der Anträge beim zuständigen Regierungspräsidium ist in der Regel der 31. März des Förderjahres. Dem Antrag ist eine aktuelle Konzeption der Mobilen Jugendarbeit beizufügen – bei Neuanträgen ist zudem eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes notwendig.
FORMULARE/INFOS
…Eckpunkte
…Antragsformular
…Verwendungsnachweis
…Empfehlungen zur Erstellung von Jahresberichten
Mobile Kindersozialarbeit
Mobile Kindersozialarbeit wird als innovativer Handlungsansatz in der pädagogischen Praxis aufsuchender Jugendsozialarbeit verstanden. Er richtet sich an Gruppierungen von Kindern im Alter von acht bis dreizehn Jahren, die im öffentlichen Raum durch selbst- und fremdgefährdendes Verhalten verstärkt auffällig werden und durch die bestehenden Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung nicht angemessen erreicht werden können.
Seit 01.01.2022 ist die neue Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (Landesjugendplan) in Kraft. In diesem Zuge wird die Mobile Kindersozialarbeit (MKSA) in BW gefördert. Gefördert werden Personalstellen im Arbeitsfeld mit einer Pauschale von 11.000 EUR. Voraussetzung ist die Anbindung bzw. Integration an eine bestehende Einrichtung Mobiler Jugendarbeit.
Infoschreiben zur Landesförderung vom 20.02.2023
Die Beantragung der Förderung von Personalstellen in der MKSA erfolgt bei der Servicestelle. Die Antragsfrist ist jährlich der 31.03.
Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christiane Hillig.
Mobile Kindersozialarbeit Auswertungsbericht 2017 (Kurzfassung)
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 2021/2022
Die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e. V. führt im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
ab 1. November 2021 ein Projekt zum Aus- und Aufbau Mobiler Jugendarbeit (MJA) und Mobiler Kindersozialarbeit (MKSA) in BW durch.
Fördereckpunkte Mobile Jugendarbeit (ausgenommen Punkte B2. und B4.)
Fördereckpunkte Mobile Kindersozialarbeit (ausgenommen Punkte B2. und B4.)
Träger, die über das Programm zusätzliche Personalkapazitäten aufgebaut haben, können noch bis einschließlich 30.04.2023 weitere Fördermittel erhalten. Das Antragsstellungsverfahren dazu ist abgeschlossen.
Formulare zum Verwendungsnachweis 2022:
Der Verwendungsnachweis für 2022 ist bis zum 31.01.2023 zu erbringen.
Verwendungsnachweis für neu geschaffene Stellen
Verwendungsnachweis für Stellenaufstockungen
Info: Hinweise zum zahlenmäßigen Verwendungsnachweis
Information:
Bei allen Fragen rund um die Förderung im Rahmen des Aktionsprogramms sowie den Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an die Servicestelle (bevorzugt per Email).
Email: servicestelle@lag-mobil.de
Tel.: 0711-1656-475 (Fizza Qureshi/Projektverwaltung), 0173-4806994 (Kerstin Barth/Fachberatung)
Unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des baden-württembergischen Staatshaushaltes, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.