Fachliche Standards Mobiler Jugendarbeit
in Baden-Württemberg
Das im Grundgesetz garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Dasein und das dort verankerte Sozialstaatsprinzip bilden die Grundlage für das berufliche Handeln im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork. Das zu Grunde liegende Menschenbild orientiert sich am ethischen Grundsatz der Chancengleichheit aller Menschen.
Ausgehend von der Tatsache, dass die Realität diesem Anspruch nicht gerecht wird, handeln die Fachkräfte im Verständnis einer parteilichen Interessenvertretung für benachteiligte und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzte, junge Menschen.
Die vorliegenden Standards wurden in einem breiten Beteiligungsprozess in den letzten Jahren weiterentwickelt und aktualisiert. Sie stellen die Grundlage für Professionalität im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit dar, beschreiben das Profil und die prinzipielle Handlungsstruktur. Die beschriebenen Tätigkeitsmerkmale und Rahmenbedingungen dienen als Orientierungsrahmen der fachlichen Bestimmung und Verortung sowie der Sicherung der Qualität des Arbeitsfeldes und bieten Fachkräften und Trägern von Einrichtungen Mobiler Jugendarbeit ein Instrument der Selbstkontrolle und Selbstverpflichtung.
Wir danken allen beteiligten Kolleg:innen für ihr Engagement bei der Weiterentwicklung der fachlichen Standards für das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Die aktualisierten Fachstandards wurden durch die Mitglieder der LAG am 24.04.2023 beschlossen.
Die fachlichen Standards für Mobile Jugendarbeit in Baden-Württemberg orientieren sich an den bundesweit gültigen Grundlagen des Arbeitsfeldes, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit e. V. in Form von bundesweiten Standards veröffentlicht und 2018 aktualisiert wurden.