CoronaVO KJA/JSA aufgehoben

Mit dem Auslaufen der CoronaVO für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit gelten die bisherigen Regelungen dieser Verordnung seit 03.04.2022 nicht mehr.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Mit dieser Änderung stellen sich für Einrichtungen trotzdem einige Fragen, auf die in einem FAQ-Papier eingegangen wird.