Für ein Recht auf Schweigen! – Aufruf des LAG Vorstands zur Solidarität mit den Kolleg:innen des Karlsruher Fanprojekts

Liebe Kolleg:innen,

am 15.10.2024 wird vor dem Amtsgericht Karlsruhe eine richtungsweisende Verhandlung gegen unsere Kolleg:innen des Karlsruher Fanprojekts stattfinden. Diese Verhandlung ist nur aufgrund des fehlendenprozessualen Zeugnisverweigerungsrechtsmöglich und stellt eine gravierende Gefährdung der Arbeitsgrundlage Sozialer Arbeit dar – dem Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeitenden und Adressat:innen. Wir schützen nicht die Täter:innen, sondern.

Unsere Solidarität gilt Volker, Sophia und Stan, die mit ihrem mutigen Verhalten ein Zeichen für den Schutz sozialarbeiterischer Grundwerte setzen. Aus fachlicher und ethischer Sicht haben die Kolleg:innen alles richtig gemacht und sich professionell verhalten. Ihr Einsatz ist vorbildhaft für uns alle.

Lasst uns gemeinsam ein starkes Zeichen der Solidarität setzen!

Kommt nach Karlsruhe, um den Prozess zu beobachten!

Gemeinsam mit dem DBSH veranstalten wir von 8 bis 11 Uhr am Platz der Menschenrechte in Karlsruhe eine Versammlung. Kommt vorbei!

Jede Stimme zählt, um auf das grundsätzliche Problem der geltenden Rechtsgrundlage aufmerksam zu machen. Wer nicht persönlich anwesend sein kann, ist eingeladen, seine Unterstützung über die Social-Media-Kanäle zu zeigen.

Weitere Hintergründe und detaillierte Informationen zu dem Fall findet ihr auf der Webseite des „Bündnisses für Zeugnisverweigerungsrecht“

Im Folgenden ein Auszug:

„Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt haben die betroffenen Kolleg*innen Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten. Dies erfolgte im Zuge von Aussageverweigerungen der Mitarbeitenden des Fanprojekts, welche sich auf ihre Schweigepflicht bezogen, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Adressat*innen und somit ihre sozialarbeiterische Arbeitsgrundlage zu schützen. Die Folgen waren Ordnungsgelder, Androhung von Beugehaft und nun Strafen in einer völlig verheerenden Dimension. Sollten die Strafbefehle Rechtsgültigkeit erlangen, wären die Betroffenen vorbestraft und schließlich auch mit massiven Strafzahlungen konfrontiert. Neben den persönlichen Schicksalen sieht das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hier auch einen massiven Eingriff in die Profession und Berufspraxis der Sozialen Arbeit.“ (https://www.zeugnis-verweigern.de/2024/03/15/pressemitteilung-soziale-arbeit-unter-druck/ )

Aus Überzeugung zu unserer Profession und Arbeit sagen wir daher:

„Zeugnisverweigerungsrecht. Jetzt!“

Landesweite Statistik MJA 2022 veröffentlicht

Die Ergebnisse der landesweiten Erhebung zu den erreichten jungen Menschen in der MJA und den Tätigkeiten der Einrichtungen im Land stehen hier zur Verfügung.

17.795 benachteiligten und gefährdeten jungen Menschen standen die Fachkräfte der Mobilen Jugendarbeit in Baden-Württemberg im Jahr 2022 als Ansprechpartner:innen und Bezugspersonen zur Verfügung. 11.193 junge Menschen wurden von den Fachkräften der Mobilen Jugendarbeit individuell beraten/ unterstützt.

Ausgewertet wurden Daten aus Einrichtungen der Mobilen Jugendarbeit, die durch das Land BW gefördert wurden wie auch von Einrichtungen, die durch die Förderung im Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zum Teil neu gestartet sind.

Erstmals wurden auch Daten aus der Mobilen Kindersozialarbeit erhoben. Diese folgen in einer gesonderten Auswertung.

Aufruf zur Vorstandswahl der LAG am 22.04.2024

Liebe Mitglieder der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW e. V.,

heute wenden wir uns als Vorstand in eigener Sache an Sie und Euch. Bei unserer nächsten Mitgliederversammlung am 22.04.2024 stehen wieder die Wahlen zum Vorstand auf der Tagesordnung. Es werden mehrere Positionen innerhalb des siebenköpfigen Vorstands neu zu besetzen sein. Deshalb rufen wir hiermit dazu auf, sich für ein Amt zur Wahl zur stellen bzw. dies Fachkräften in Ihren/ Euren Einrichtungen zu ermöglichen.

Die LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW e. V. trägt als Landesverband durch Angebote wie Einführungskurse, landesweite Arbeitstreffen, die Unterstützung regionaler Vernetzung und Fachberatung wesentlich zur Qualität des Arbeitsfeldes in Baden-Württemberg bei und sorgt für dessen fachliche Weiterentwicklung, wovon Träger und Fachkräfte gleichermaßen profitieren. Auf Landesebene stehen wir im engen Austausch mit anderen Verbänden der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, dem Landesjugendamt sowie politisch Verantwortlichen im baden-württembergischen Landtag. Wir setzen uns ein für den Erhalt und Ausbau der Förderung der MJA und MKSA, melden uns zu Wort wenn es um die Vertretung der Interessen unserer Adressat*innen geht. Zudem bieten wir Fachkräften mit unserer Fachstelle Extremismusdistanzierung Workshops und Beratung zum Erkennen und zum Umgang mit extremistischen Einstellungen sowie sich radikalisierenden jungen Menschen zur Stärkung der eigenen Handlungskompetenz.

Die hohe Professionalität der Arbeit in der LAG lebt neben dem täglichen Einsatz unserer großartigen Mitarbeitenden auch von der Beteiligung und dem Engagement der Mitglieder und Fachkräfte im Land. Die Mitarbeit im Vorstand bietet die Möglichkeit, die Angebote der LAG weiterzuentwickeln, die Ideen und Bedarfe der Praxis direkt einzubringen und an fachlichen Entwicklungen und Diskursen auf Landesebene teilzuhaben und mitzuwirken.

Wir laden daher alle Interessierten herzlich zu einer der kommenden Vorstandssitzungen (15.01. und 01.03.2024) in Stuttgart ein, um Themen und Arbeitsweise des Vorstands kennenzulernen. Tagesordnung und Infos zum Ablauf gibt es bei der Geschäftsstelle. Meldet Euch/ melden Sie sich bei Interesse bitte per Email an servicestelle@lag-mobil.de oder telefonisch unter 0711-1656-474.

Für Fragen zu unserer Tätigkeit im Vorstand und zum telefonischen oder persönlichen Austausch stehen wir alle aus dem aktuellen Vorstand sehr gern zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten sind hier zu finden.

Wir wünschen Euch und Ihnen einen erfolgreichen Start ins Jahr 2024 und freuen uns auf Rückmeldungen und Ihr/Euer Interesse am Engagement in der LAG.

Herzliche Grüße aus dem Vorstand,

Katharina Huber, Marina van der Zee, Katrin Marohn, Kirsten Erbach und Fabian Stöhr

Soziale Arbeit braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht – JETZT!

Seit geraumer Zeit verfolgen wir den Fall des Fanprojekts Karlsruhe. Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Fanprojekt sind Ermittlungen zum Vorfall bei einem Heimspiel des KSC im vergangenen Jahr. Dabei gerieten auch die Mitarbeitenden des Fanprojekts ins Visier der Ermittlungsbehörden und wurden vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Die Kolleg:innen schwiegen und verweigerten die Aussage.

Wir solidarisieren uns mit den Mitarbeitenden des Fanprojekts Karlsruhe und stellen uns hinter den Träger, den Stadtjugendausschuss Karlsruhe.

Der Karlsruher Fall zeigt deutlich, wie dringend notwendig ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte in der Sozialer Arbeit ist, insbesondere in niedrigschwelligen und aufsuchenden Handlungsfeldern wie in der Mobilen Jugendarbeit und in der Streetwork.

Wir stehen hinter den Forderungen des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZVR) und fordern die Politik auf, endlich zu handeln und die Weichen für eine Novellierung des §53 StPO zu stellen!

Die betroffenen Fachkräfte verdienen unseren Respekt, Wertschätzung und Anerkennung.

Positionierung der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW