Seit geraumer Zeit verfolgen wir den Fall des Fanprojekts Karlsruhe. Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Fanprojekt sind Ermittlungen zum Vorfall bei einem Heimspiel des KSC im vergangenen Jahr. Dabei gerieten auch die Mitarbeitenden des Fanprojekts ins Visier der Ermittlungsbehörden und wurden vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Die Kolleg:innen schwiegen und verweigerten die Aussage.
Wir solidarisieren uns mit den Mitarbeitenden des Fanprojekts Karlsruhe und stellen uns hinter den Träger, den Stadtjugendausschuss Karlsruhe.
Der Karlsruher Fall zeigt deutlich, wie dringend notwendig ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte in der Sozialer Arbeit ist, insbesondere in niedrigschwelligen und aufsuchenden Handlungsfeldern wie in der Mobilen Jugendarbeit und in der Streetwork.
Wir stehen hinter den Forderungen des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZVR) und fordern die Politik auf, endlich zu handeln und die Weichen für eine Novellierung des §53 StPO zu stellen!
Die betroffenen Fachkräfte verdienen unseren Respekt, Wertschätzung und Anerkennung.