Erweiterung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zum 15.06.2020

Die nächsten Öffnungsschritte in den Angeboten können nun angegangen werden. Zum 15.06.2020 treten die folgenden Änderungen an der CoronaVO „Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“ in Kraft. Sie werden vom Sozialministerium noch heute notverkündet und stehen dann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/ zur Verfügung.

Die wichtigsten Änderungen sind:
1.   Der Katalog an zugelassenen Angeboten im § 1 der VO wird erweitert um Angebote im öffentlichen Raum sowie mehrtägige Angebote mit Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten.

2.   Nach § 1 Absatz 3 gilt für den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten die Verordnung für Beherbergungsbetriebe.

3.   Die zugelassene Höchstanzahl von Beteiligten an Angeboten im § 3 Absatz 1 wird auf 10 Personen im öffentlichen Raum und auf 20 Personen außerhalb des öffentlichen Raums erweitert.

4.   Nach § 3 Absatz 5 muss bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit die Belegung der Übernachtungsräume über den Zeitraum des Angebots möglichst gleichbleiben.

Die weitere Erhöhung der Gruppengrößen (wie angekündigt auf bis zu 100) wird für Mitte Juli erwartet.

Handreichungen zur Jugendsozialarbeit sowie Kinder- und Jugendarbeit im Kontext von Corona stehen zwischenzeitlich auch unter https://www.kvjs.de/der-kvjs/service/coronavirus-aktuelle-informationen/ zur Verfügung.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung – am besten zuerst per Email an servicestelle@lag-mobil.de.