Neue CoronaVO KJA/JSA in BW ab 17.05.2020 – Öffnungsschritte für Gruppenangebote

Für die Mobile Jugendarbeit gilt weiterhin, dass die aufsuchende Arbeit selbstverständlich möglich ist. Ebenso ist es möglich, junge Menschen in den Anlaufstellen zu beraten und zu unterstützen.

Eine klassische Gruppen-/Cliquenarbeit ist nun abhängig von der jeweiligen Inzidenz wieder möglich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich auch weiterhin, die örtliche Polizei sowie Ortspolizeibehörde und das zuständige Jugendamt über die Tätigkeiten der MJA zu informieren. Mobile Jugendarbeit sollte im Interesse der Arbeit für und mit den jungen Menschen transparent machen, wie sie im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten im öffentlichen Raum aktiv und unterwegs ist und sonstige Angebote umsetzt.

Zur besseren Übersicht über die Möglichkeiten, die die CoronaVO für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (gültig ab 17.05.2021 bis voraussichtlich 11.06.2021) festlegt, haben wir die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

Grundsätzlich gilt:

Angebote finden im öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Raum statt:
– Die Teilnehmenden stehen fest (Anmeldung)
– Anders als bei sonstigen Veranstaltungen werden bei der zulässigen Personenzahl Teilnehmende und Betreuende immer zusammengezählt.
– Die Einhaltung der Abstandsempfehlungen muss ermöglicht werden
– Pflicht zum Tragen medizinischer Masken
– Keine Übernachtungsangebote
– Hygieneanforderungen nach §4 CoronaVO sind einzuhalten
– Hygienekonzept nach §6 CoronaVO liegt vor
– Datenerhebung nach §7 CoronaVO (immer, wenn das Angebot vom Träger initiiert wird)
– Zutritts- und Teilnahmeverbot nach §8 CoronaVO
– Arbeitsschutzanforderungen nach §9 CoronaVO

Wann gilt was?

  • Inzidenzwert im Stadt- oder Landkreis
  • Ortsübliche Bekanntmachung des zuständigen Gesundheitsamts
  • Rechtswirkung tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntgabe ein

*ein Nachweis über negativen Test, vollständige Impfung oder Genesung ist vorzulegen. In den Fällen, wo Testnachweise erforderlich sind: zu Beginn ist ein Testnachweis (Antigen) vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bei mehrtägigen Angeboten zwei Tests pro Woche. Dies betrifft alle Beteiligten – Teilnehmer*innen und Betreuende.
** Maximal zulässige Personenzahl pro Angebot. Konkret  wird diese im Hygienekonzept anhand der verfügbaren Raumgröße festgelegt.
*** in geschlossenen Räumen und im Freien

Bei Fragen steht die Servicestelle gern zur Verfügung. Ihr erreicht uns am besten per Email an servicestelle@lag-mobil.de oder telefonisch unter 0711-1656-222 oder -474. In der Woche vom 24.-30.05.2021 ist die Servicestelle nur eingeschränkt erreichbar.