Ausblick auf weitere Öffnungsschritte

Aktuell gelten die Regelungen der CoronaVO für die Angebote der KJA und JSA vom 15.05.2021. Ab 07.06.2021 tritt eine neue allgemeine CoronaVO in Kraft, woraufhin auch die Möglichkeiten für Angebote der KJA/JSA erweitert werden könnten. dies soll bis Mitte Juni geschehen.

Bis es soweit ist, stellen wir hier einen Brief des Amtschefs des Sozialministeriums zur Verfügung, der einen Ausblick auf mögliche Änderungen gibt. Dieser gibt insbesondere Auskunft zu Planungen, wie Freizeiten mit Übernachtung möglich sein könnten und nimmt Stellung zu den Fragestellungen bezüglich Testungen für Angebote. Für Freizeiten mit Übernachtung ist geplant, eine Mindestdauer von 5 Tagen festzulegen. Diese sollen jedoch grundsätzlich erst ab einer stabilen Inzidenz von U50 möglich sein.

Momentan ist die Entwicklung recht erfreulich, so dass die Planung von Freizeiten durchaus realisierbar erscheint.

Brief vom 02.06.2021 zu weiteren Öffnungsperspektiven der KJA/JSA