Für ein Recht auf Schweigen! – Aufruf des LAG Vorstands zur Solidarität mit den Kolleg:innen des Karlsruher Fanprojekts

Liebe Kolleg:innen,

am 15.10.2024 wird vor dem Amtsgericht Karlsruhe eine richtungsweisende Verhandlung gegen unsere Kolleg:innen des Karlsruher Fanprojekts stattfinden. Diese Verhandlung ist nur aufgrund des fehlendenprozessualen Zeugnisverweigerungsrechtsmöglich und stellt eine gravierende Gefährdung der Arbeitsgrundlage Sozialer Arbeit dar – dem Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeitenden und Adressat:innen. Wir schützen nicht die Täter:innen, sondern.

Unsere Solidarität gilt Volker, Sophia und Stan, die mit ihrem mutigen Verhalten ein Zeichen für den Schutz sozialarbeiterischer Grundwerte setzen. Aus fachlicher und ethischer Sicht haben die Kolleg:innen alles richtig gemacht und sich professionell verhalten. Ihr Einsatz ist vorbildhaft für uns alle.

Lasst uns gemeinsam ein starkes Zeichen der Solidarität setzen!

Kommt nach Karlsruhe, um den Prozess zu beobachten!

Gemeinsam mit dem DBSH veranstalten wir von 8 bis 11 Uhr am Platz der Menschenrechte in Karlsruhe eine Versammlung. Kommt vorbei!

Jede Stimme zählt, um auf das grundsätzliche Problem der geltenden Rechtsgrundlage aufmerksam zu machen. Wer nicht persönlich anwesend sein kann, ist eingeladen, seine Unterstützung über die Social-Media-Kanäle zu zeigen.

Weitere Hintergründe und detaillierte Informationen zu dem Fall findet ihr auf der Webseite des „Bündnisses für Zeugnisverweigerungsrecht“

Im Folgenden ein Auszug:

„Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt haben die betroffenen Kolleg*innen Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten. Dies erfolgte im Zuge von Aussageverweigerungen der Mitarbeitenden des Fanprojekts, welche sich auf ihre Schweigepflicht bezogen, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Adressat*innen und somit ihre sozialarbeiterische Arbeitsgrundlage zu schützen. Die Folgen waren Ordnungsgelder, Androhung von Beugehaft und nun Strafen in einer völlig verheerenden Dimension. Sollten die Strafbefehle Rechtsgültigkeit erlangen, wären die Betroffenen vorbestraft und schließlich auch mit massiven Strafzahlungen konfrontiert. Neben den persönlichen Schicksalen sieht das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hier auch einen massiven Eingriff in die Profession und Berufspraxis der Sozialen Arbeit.“ (https://www.zeugnis-verweigern.de/2024/03/15/pressemitteilung-soziale-arbeit-unter-druck/ )

Aus Überzeugung zu unserer Profession und Arbeit sagen wir daher:

„Zeugnisverweigerungsrecht. Jetzt!“