Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!” Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Coronahilfen für arme Menschen als unzureichend

Ein Bündnis von 41 Gewerkschaften und Verbänden bewertet den von der Großen Koalition in Aussicht gestellten Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro für arme Menschen als “Tropfen auf den heißen Stein”. Die Organisationen starten heute eine breite Unterschriftensammlung, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, endlich armutspolitisch wirksame Soforthilfen auf den Weg zu bringen.

Die Covid-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen treffe “die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart”, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell, und ausgerechnet die Ärmsten seien es, die nunmehr seit Beginn der Krise vor fast einem Jahr “noch immer auf angemessene Unterstützung” warten.

Das Bündnis fordert die zügige Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IVangewiesen sind. “Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe”, heißt es in dem Appell. Darüber hinaus brauche es statt einer Einmalzahlung für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat, um zusätzliche corona-bedingte Kosten auszugleichen. Schließlich fordern die Organisationen “für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.”

Der Appell wurde initiiert von einer breiten Allianz, die von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen reicht. Das Bündnis ruft Bürgerinnen und Bürger auf, mit ihrer Unterschrift unter den Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!”, politisch Druck zu machen, damit auch die Ärmsten – ob arme Alte und Pflegebedürftige oder Kinder, Arbeitslose, Flüchtlinge oder Erwerbsgeminderte – die Corona-Krise gut überstehen können.

Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!” (pdf)

Unterzeichnung möglich ab sofort hier:

https://www.campact.de/corona-nothilfen/

www.foodwatch.org/de/mitmachen/corona-trifft-arme-extra-hart-soforthilfen-jetzt/

www.der-paritaetische.de/coronahilfe

“Was viele von uns Jugendlichen abfuckt, ist, dass wir überhaupt nicht gehört werden…”

Gemeinsame fachpolitische Forderungen der Landesfachverbände der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Realisierung von Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft

Die aktuelle Situation stellt für uns alle eine Herausforderung dar. Sie betrifft uns alle – Jugendliche und junge Menschen jedoch in besonderer Weise. In politischen und gesellschaftlichen Debatten nehmen wir ein einseitiges, oftmals negativ konnotiertes Bild von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahr. Insbesondere die öffentliche und mediale Darstellung junger Menschen in Zeiten von Corona und nach den Ausschreitungen in Stuttgart war für uns nur schwer aushaltbar. Aus diesem Grund haben wir, zusammen mit den zentralen Landesfachverbänden der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemeinsame fachpolitische Forderungen formuliert, um auf die Situation junger
Menschen gezielt aufmerksam zu machen.

Das zentrale Anliegen der beteiligten Verbände mit dieser Positionierung ist es, auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen ein differenziertes Hinschauen und eine konstruktive Debatte über die Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen anzuregen.

Wir danken allen an der Entstehung dieser gemeinsamen Positionierung beteiligten Kolleg*innen in den Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit:
LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW | LAGO BW | Landesjugendring BW Netzwerk Schulsozialarbeit BW | LAG Jugendsozialarbeit BW | Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung BW | Baden-Württembergische Sportjugend | LAG Mädchenpolitik BW | LAG Jungenarbeit BW | Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände BW

Verlängerung und Änderungen der CoronaVO – vorerst bis 14. Februar 2021

Die aktuelle CoronaVO des Landes gilt vorerst bis einschließlich 14.02.2021 .

Grundsätzlich gilt, dass aktuell die Regelungen in §§ 1b-i den übrigen Regelungen der Verordnung sowie weiteren in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen (wie z.B. der VO für die Angebote der KJA/JSA) vorgehen, soweit diese abweichen.

Ansammlungen sind nur zwischen Angehörigen eines Haushalts und max. einer weiteren Person erlaubt.

Für die Mobile Jugendarbeit gilt, dass die Anlaufstellen weiterhin geöffnet bleiben und arbeiten können. Die Kinder- und Jugendhilfe ist ausdrücklich mit ihren Angeboten nach §§ 13, 14 SGB VIII nicht untersagt (§1b Abs. 2 Nr. 6).

Neu ist die Regelung, dass in bestimmten Bereichen nur noch medizinische zertifizierte Schutzmasken zulässig sind (§ 1i). Dies gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf den Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Hier können die örtlichen Behörden entsprechende Bereiche ausweisen. Es gilt also die örtlichen Regelungen gut zu kennen.

Für die Mobile Jugendarbeit gilt, dass die aufsuchende Arbeit auch während der Ausgangsbeschränkungen möglich sein wird. Ebenso ist es möglich junge Menschen in den Anlaufstellen zu beraten und zu unterstützen.

Alle Angebote (auch Ansammlungen), die von Einrichtungen initiert werden, erfordern eine Dokumentation der Kontaktdaten. Ausnahme: Streetwork – MJA ist hier Gast.

Eine klassische Gruppen-/Cliquenarbeit ist weiterhin nicht möglich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich auch weiterhin, die örtlichen Polizei, sowie Ortspolizeibehörde und das zuständige Jugendamt über die Tätigkeiten der MJA zu informieren. Mobile Jugendarbeit sollte im Interesse der Arbeit für und mit den jungen Menschen transparent machen, wie sie im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum aktiv und unterwegs ist. Einmal mehr empfiehlt sich neben der Information der Behörden das Vorhandensein eines Dienstausweises. Dienstliche Tätigkeiten sind von den Ausgangsbeschränkungen unberührt.

Die Landkreise können weiterhin aufgrund der örtlichen Situation auch weitergehende Allgemeinverfügungen erlassen. D.h. die örtliche Situation ist ebenso im Auge zu behalten.

Bei Fragen steht die Servicestelle zur Verfügung.

Neue CoronaVO in BW ab 16.12.2020 – Mobile Jugendarbeit ist für junge Menschen da

Die aktuelle CoronaVO des Landes gilt vorerst bis einschließlich 10.01.2021 .

Grundsätzlich gilt, dass aktuell die Regelungen in §§ 1b-h den übrigen Regelungen der Verordnung sowie weiteren in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen (wie z.B. der VO für die Angebote der KJA/JSA) vorgehen, soweit diese abweichen.

Für die Mobile Jugendarbeit gilt, dass die Anlaufstellen weiterhin geöffnet bleiben und arbeiten können. Die Kinder- und Jugendhilfe ist ausdrücklich mit ihren Angeboten nach §§ 13, 14 SGB VIII nicht untersagt (§1b Abs. 2 Nr. 6).

Für die Mobile Jugendarbeit gilt, dass die aufsuchende Arbeit auch während der Ausgangsbeschränkungen möglich sein wird. Ebenso ist es möglich junge Menschen in den Anlaufstellen zu beraten und zu unterstützen.

Eine klassische Gruppen-/Cliquenarbeit ist in der Zeit bis zum 10. Januar nicht möglich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich auch weiterhin, die örtlichen Polizei, sowie Ortspolizeibehörde und das zuständige Jugendamt über die Tätigkeiten der MJA zu informieren. Mobile Jugendarbeit sollte im Interesse der Arbeit für und mit den jungen Menschen transparent machen, wie sie im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum aktiv und unterwegs ist. Einmal mehr empfiehlt sich neben der Information der Behörden das Vorhandensein eines Dienstausweises. Dienstliche Tätigkeiten sind von den Ausgangsbeschränkungen unberührt.

Die Landkreise können weiterhin aufgrund der örtlichen Situation auch weitergehende Allgemeinverfügungen erlassen. D.h. die örtliche Situation ist ebenso im Auge zu behalten.

Bei Fragen steht die Servicestelle zur Verfügung.

Corona-Update: Mobile Jugendarbeit in Pandemiezeiten

Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens und die unterschiedlichen Bedingungen an den Standorten Mobiler Jugendarbeit erfordern eine ständige Reflexion unserer Arbeitsweise.

Den Vorstandsmitgliedern der LAG ist es ein Anliegen, auf die Verschärfung der sozialen Ungleichheiten und die erschwerten Lebenssituationen der Adressat*innen Mobiler Jugendarbeit – vor allem unter den Aspekten der Existenzsicherung und im Hinblick auf die Entwicklung von Perspektiven – hinzuweisen.

Hierzu haben wir zum einen die aktuelle Situation unserer Adressat*innen in den Blick genommen und andererseits  Fragestellungen zu den vier Handlungsfeldern der MJA entwickelt.

Mit dem Papier „Corona-Update: Mobile Jugendarbeit in Pandemiezeiten“ möchten wir zur fachlichen Diskussion beitragen und bitten Euch um Rückmeldungen und Erfahrungen aus Eurer Praxis – am besten per Email an die Servicestelle (servicestelle@lag-mobil.de).