Verlängerung und Änderungen der CoronaVO – vorerst bis 14. Februar 2021

Die aktuelle CoronaVO des Landes gilt vorerst bis einschließlich 14.02.2021 . Grundsätzlich gilt, dass aktuell die Regelungen in §§ 1b-i den übrigen Regelungen der Verordnung sowie weiteren in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen (wie z.B. der VO für die Angebote der KJA/JSA) vorgehen, soweit diese abweichen. Ansammlungen sind nur zwischen Angehörigen […]

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Neue CoronaVO in BW ab 16.12.2020 – Mobile Jugendarbeit ist für junge Menschen da

Die aktuelle CoronaVO des Landes gilt vorerst bis einschließlich 10.01.2021 . Grundsätzlich gilt, dass aktuell die Regelungen in §§ 1b-h den übrigen Regelungen der Verordnung sowie weiteren in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen (wie z.B. der VO für die Angebote der KJA/JSA) vorgehen, soweit diese abweichen. Für die Mobile Jugendarbeit gilt, […]

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Corona-Update: Mobile Jugendarbeit in Pandemiezeiten

Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens und die unterschiedlichen Bedingungen an den Standorten Mobiler Jugendarbeit erfordern eine ständige Reflexion unserer Arbeitsweise. Den Vorstandsmitgliedern der LAG ist es ein Anliegen, auf die Verschärfung der sozialen Ungleichheiten und die erschwerten Lebenssituationen der Adressat*innen Mobiler Jugendarbeit – vor allem unter den Aspekten der Existenzsicherung […]

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Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit ab 02.12.2020

Ab 2. Dezember 2020 gilt die neue Fassung der CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit. Die HauptcoronaVO des Landes gilt bereits seit 1. Dezember. Die nun geltende Verordnung hat für die Mobile Jugendarbeit im Vergleich zur bisher gültigen  geringe Auswirkungen und Änderungen.  Mobile Jugendarbeit arbeitet weiterhin als Soziale Fürsorge. §1 Abs. […]

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Mobile Jugendarbeit kritisiert Reaktionen auf Stuttgarter Urteile

Die ersten Urteile über Beteiligte an den Ausschreitungen in Stuttgart im Juni diesen Jahres haben sowohl Zuspruch als auch deutliche Kritik hervorgerufen. Der Ruf nach der Härte des Gesetzes und die Infragestellung der Anwendung von Jugendstrafrecht bei jungen Volljährigen befördern weder die Aufarbeitung der Ereignisse noch sind sie im Sinne […]

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