In Bezug auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der „Corona-Pandemie“ erreichen das Ministerium für Soziales und Integration vielfältige Anfragen zur Situation der Mobilen Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit. Die aktuellen Entwicklungen stellen alle vor bisher ungekannte Herausforderungen.
Das Sozialministerium weist darauf hin, dass im Hinblick auf
die derzeitige Ausnahmesituation ein flexibler bedarfsgerechter Einsatz der
Fachkräfte vor Ort keine negativen Auswirkungen auf die Landesförderung haben
wird. Grundsätzlich sind Regelungen zur Tätigkeit der Fachkräfte in der mobilen
Jugendarbeit und in der Schulsozialarbeit – im Rahmen der Dienst- und
Fachaufsicht – vom Anstellungsträger vor Ort zu treffen.
Soweit aber vor Ort in gemeinsamer Abstimmung mit den
Beteiligten entschieden wird, dass die Fachkräfte anderweitige Tätigkeiten
übernehmen, z.B. administrative und konzeptionelle Vor- und Nacharbeiten oder
telefonische Beratung, wird dies nicht förderschädlich sein.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist für die Förderung der Mobilen Jugendarbeit ausnahmsweise bis zum 31. Mai 2020 verlängert wird.
Dem Sozialministerium ist es ein großes Anliegen, die
soziale Infrastruktur unter den aktuell erschwerten Bedingungen aufrecht zu
erhalten. Aus fachlicher Sicht ist die individuelle Begleitung und
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien gerade auch in
dieser Krisensituation dringend erforderlich. Das Sozialministerium möchte
Sie daher ermutigen, kreativ unterschiedliche Ideen telefonischer oder
digitaler Kommunikation in die Wege zu leiten, um gerade auch schwer belastete
Familien im Blick zu behalten.