CoronaVO für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit ab 01.12.2021

Die aktualisierte CoronaVO für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit ermöglicht auch weiterhin sowohl Angebote, bei denen kein Nachweis erforderlich ist. Diese können in kleinem Rahmen stattfinden. Auch offene Angebote mit Kommen und Gehen, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist, sind umsetzbar.

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Grundsätzlich wird natürlich die Testung aller Beteiligten dringend empfohlen. Aktuell gilt in BW die Alarmstufe 2.

Für die Mobile Jugendarbeit gilt nach wie vor, dass die aufsuchende Arbeit und die Beratung im Einzelfall  in den Anlaufstellen zur Daseinsvorsorge zählen. Das heißt, für die Einrichtung an sich ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Hygienevorschriften einzuhalten. Dokumentation ist außerhalb von Angeboten für Gruppen nicht erforderlich. Auch im öffentlichen Raum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften (Abstand, Maskenpflicht).