Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 2021/2022: Mobile Jugendarbeit und Mobile Kindersozialarbeit stärken und ausbauen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene waren und sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen bis Ende 2022 deshalb zusätzliche über das Landesförderprogramm „Mobile Jugendarbeit in Problemgebieten“ hinausgehende Personalkapazitäten für den Ausbau und Aufbau Mobiler Jugendarbeit und Mobiler Kindersozialarbeit geschaffen werden, um die sozialen Folgen der Pandemie teilweise auszugleichen und abzufedern.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V. führt im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ab 1. November 2021 ein Projekt zum Aus- und Aufbau Mobiler Jugendarbeit (MJA) und Mobiler Kindersozialarbeit (MKSA) in BW durch. Dafür stehen insgesamt 7,7 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm des Bundes und der Länder „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bis Dezember 2022 zur Verfügung.

Die Umsetzung des Aktionsprogramms erfolgt in zwei Bereichen.

  1. Der pauschale Fördersatz für bereits geförderte Personalstellen in der MJA und MKSA erhöht sich für die Jahre 2021 und 2022 auf 17.800,00 Euro. Diese Erhöhung wird für die MJA durch die Regierungspräsidien und für die MKSA durch die Projektleitung der LAG MJA/SW umgesetzt. Dafür müssen keine Änderungsanträge gestellt werden.
  2. Der Aus- und Aufbau zusätzlicher bzw. neuer personeller Kapazitäten in der MJA bzw. MKSA kann pauschal mit einem Fördersatz von 76.300,00 EUR pro Vollzeitstelle/Jahr gefördert werden. Förderfähig sind Personalkosten, stellenbezogene Sachkosten sowie pädagogische Sachmittel.

Für den Ausbau personeller Kapazitäten können bereits geförderte Stellen in der MJA bzw. MKSA aufgestockt werden. Die Aufstockung soll bezogen auf die Einrichtung mindestens 20% eines VZÄ betragen. Neue zusätzliche Stellen in bestehenden oder neuen Einrichtungen der MJA bzw. MKSA können ebenfalls gefördert werden.

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