Ausschreibung Projekte MJA/MKSA geht in die zweite Runde

Die Ausschreibung für die Beantragung von Projektmitteln für modellhafte Vorhaben in der MJA und MKSA in Baden-Württemberg geht in die zweite Runde!

Die Antragsfrist wird bis zum 03.11.2023 verlängert. Alle weiteren Informationen sind hier zu finden.

Wir empfehlen, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt zur Servicestelle aufzunehmen, um Fragen zu klären und Ideen schon vorab zu besprechen.

Fachliche Standards Mobiler Jugendarbeit in BW

Mobile Jugendarbeit wird in Baden-Württemberg seit über 50 Jahren umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Fachlicher Anspruch und zentrales Ziel Mobiler Jugendarbeit ist es, die Lebenssituation von gesellschaftlich benachteiligten oder marginalisierten jungen Menschen nachhaltig zu verbessern. Im Zuge eines Qualitätsentwicklungsprozesses Mobiler Jugendarbeit wurden die fachlichen Standards aus dem Jahr 2001 unter breiter Beteiligung von Praktiker:innen aus dem Arbeitsfeld und unter Bezugnahme auf die bundesweit gültigen Fachstandards der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e. V. aus dem Jahr 2018 überprüft und fortgeschrieben. In einem zweijährigen Prozess brachten sich mehr als 50 Fachkräfte ein.

Wir danken den beteiligten Kolleg:innen an dieser Stelle nochmals sehr herzlich für ihr Engagement. Am 24.04.2023 wurden die vorliegenden Standards durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Ausschreibung Projekte MJA und MKSA

Die Ausschreibung für die Beantragung von Projektmitteln für modellhafte Vorhaben in der MJA und MKSA in Baden-Württemberg ist veröffenlicht.

Die erste Antragsfrist ist der 31.05.2023.
Voraussichtlich wird es zum 20.10.2023 eine weitere Frist zur Antragseinreichung geben.

Hier geht’s zur Ausschreibung.

Wir empfehlen, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt zur Servicestelle aufzunehmen.

Pressemitteilung: Mobile Jugendarbeit im Land – gebraucht, gelobt und doch gekürzt

Der vorliegende Entwurf der Landesregierung zum Staatshaushalt 2023/24 macht klar, dass in den kommenden beiden Jahren für die Förderung der Mobilen Jugendarbeit nur Mittel in einem Umfang zur Verfügung stehen, wie seit 2009 unverändert. Der Ausbau, der im vergangenen Jahr erfolgte, um gestiegenen Unterstützungsbedarfen junger Menschen entgegen zu kommen, wird so nicht zu halten sein. Im Gegenteil, nach einer kurzen Phase der stärkeren Unterstützung von Trägern und Kommunen für diese Arbeit stehen diese nun vor einer faktischen Kürzung. Angesichts der teils dramatischen Situation in den kommunalen Haushalten ist dies von Landesseite ein fatales Signal.

Pressemitteilung zur Auswirkung dieser Situation in der Mobilen Jugendarbeit