Bundesweite Postkarten-Aktion zur Stärkung und Sichtbarmachung MJA und Streetwork

die LAG MJA/SW Baden-Württemberg hat gemeinsam mit der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. eine bundesweite Postkarten Aktion gestartet.

Unser Motto lautet: Jetzt geht´s um uns! Streetwork / Mobile Jugendarbeit ist MEHR WERT.

Die Postkarten könnt ihr ab sofort bei der Servicestelle (servicestelle@lag-mobil.de) bestellen. Bitte sendet uns eine kurze Mail mit folgenden Angaben:

  • Wie viele Postkarten wollt/braucht ihr?
  • An welche Postanschrift sollen die Postkarten versendet werden?

Wir freuen uns, wenn ihr die Karten an eure Mitglieder oder in euren Teams verteilt bzw. in euren Netzwerken und Gremien streut, sodass wir möglichst viele Rückmeldungen erhalten.

Füllt sie aus und sendet sie an uns zurück – bis spätestens zum 10. Mai 2022. (Gerne auch gesammelt in einem Umschlag)

  • Alternativ: Gebt sie jemanden aus Eurem Team oder Einrichtung mit, der zur Jahrestagung der LAG MJA am 02.-04.05.2022 nach Herrenberg-Gültstein kommt. Hier wird es eine Box zum Einwerfen geben.

Für Rückfragen steht Chrissi zur Verfügung (bollig@bag-streetwork.de).

Foto: Martin Kubowski

CoronaVO KJA/JSA aufgehoben

Mit dem Auslaufen der CoronaVO für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit gelten die bisherigen Regelungen dieser Verordnung seit 03.04.2022 nicht mehr.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Mit dieser Änderung stellen sich für Einrichtungen trotzdem einige Fragen, auf die in einem FAQ-Papier eingegangen wird.

Pressemitteilung: Start der Landesweiten Aktionswoche „Jugendliche im öffentlichen Raum“

28. März bis zum 03. April 2022 in Baden-Württemberg: „Öffentliche (T)Räume für alle“

Die landesweite Aktionswoche „Öffentliche (T)Räume für alle“ macht aufmerksam auf die Bedürfnisse junger Menschen, öffentliche Räume und Plätze für ihre Freizeitgestaltung zu nutzen, sich dort aufzuhalten und sich an deren Gestaltung zu beteiligen.

Junge Menschen treffen sich in Fußgängerzonen, in Einkaufszentren, an Haltestellen, in Parks, auf Spiel- und Bolzplätzen, auf Skateranlagen etc. Hier finden Jugendliche in Gruppen und Cliquen Orientierung, Freundschaft, Halt, Gelegenheiten sich auszuprobieren und sich zu präsentieren. Doch genau diese Lern- und Lebensorte haben sich seit Beginn der Pandemie stark verändert. Sie wurden stärker überwacht und kontrolliert und viele wurden zeitweise gesperrt. Zudem haben die Kontaktbeschränkungen junge Menschen mehr in den privaten Raum gedrängt und die doch meist negativen Berichte über junge Menschen als „Pandemietreiber*innen“ und „Krawallmacher*innen“ das Ansehen der jungen Menschen im Öffentlichen Raum noch stärker belastet.

Mobile Jugendarbeit unterstützt Begegnungen im öffentlichen Raum und setzt sich dafür ein, öffentliche Plätze zu gestalten und zu erhalten. Sie unterstützt junge Menschen dabei, ihre Anliegen zu artikulieren, sich in Gestaltungs- und Planungsprozesse einzubringen. Sie vermittelt bei Konflikten mit Nachbarschaften und Verwaltung.

Im Rahmen der landesweiten Aktionswoche finden in den Städten und Gemeinden verschiedene Aktionen statt – von der Einladung zum gemeinsamen Spiel und Spaß über die Präsentation jugendlicher Lebenswelten bis zum „mobilen Wohnzimmer“ in der Fußgängerzone. Ziel der landesweiten Aktionswoche „Öffentliche (T)Räume für alle“ ist es vor allem, Begegnungen zwischen den Generationen und unterschiedlichen Nutzer*innengruppen öffentlicher Räume und Plätze zu gestalten und ins Gespräch zu kommen. Öffentliche Räume müssen für alle nutzbar sein.

„Öffentliche (T)Räume für alle“ findet in der Woche vom 28. März bis zum 03. April 2022 u.a. statt in: Aalen, Backnang, Bad Urach, Balingen, Esslingen, Filderstadt, Freiburg, Geislingen an der Steige, Hechingen, Heilbronn, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Metzingen, Pforzheim, Reutlingen, Rottenburg, Sinsheim, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen und Winnenden.

Die lokale Öffentlichkeitsarbeit wird von den teilnehmenden Einrichtungen koordiniert. Für die landesweite Berichterstattung wird die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW e. V. nach Abschluss der Aktionswoche nochmals eine Pressemitteilung veröffentlichen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir vermitteln Ihnen sehr gern Gesprächspartner*innen in den teilnehmenden Einrichtungen

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V.
servicestelle@lag-mobil.de
www.lag-mobil.de
Tel. 0711/1656-222 / 474

Anpassung CoronaVO für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit ab 19.03.2022

Zum 19.03.2022 hat Baden-Württemberg erneut seine CoronaVO angepasst und nutzt eine Übergangsfrist und verlängert manche Schutzmaßnahmen bis zum 2. April.

Die Änderungen findet ihr hier.

Für die Corona Verordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit gibt es keine großen Veränderungen. Die Verordnung wurde vereinfacht und verschlankt. So fallen z. B. wie in der allgemeinen Verordnung die verschiedenen Stufen weg.

CoronaVO für die Angebote der KJA/JSA

Es wird weiterhin empfohlen alle Personen regelmäßig auf das Corona Virus zu testen. Solange an Schulen getestet wird, gilt weiterhin der Schüler*innenausweis für alle bis 18 Jahren als Testnachweis.
Zudem bleibt in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können die Regel des Tragens einer medizinischen Maske ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bestehen, ab 18 Jahren FFP2-Maske.
Die maximal zulässige Personenanzahl richtet sich danach, ob ein Angebot Ohne oder mit Immunisierungs- oder Testnachweis durchgeführt wird.

Die AGJF hat eine sehr nützliche Übersicht zu den Regelungen für Angebote in den einzelnen Stufen zusammengestellt.

Für die Mobile Jugendarbeit gilt nach wie vor, dass die aufsuchende Arbeit und die Beratung im Einzelfall  in den Anlaufstellen zur Daseinsvorsorge zählen. Das heißt, für die Einrichtung an sich ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Hygienevorschriften einzuhalten. Auch im öffentlichen Raum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften (Abstand, Maskenpflicht).