Mobile Jugendarbeit als Teil der Daseinsvorsorge

Nach unserem am 14.04.2020 veröffentlichten Blick auch den Arbeitsbereich aufsuchende Arbeit, stellte sich nochmals verstärkt die Frage, wie Träger*innen und Fachkräfte hier Handlungssicherheit erhalten können. Zusätzlich stellte sich in der Praxis auch die Frage nach Möglichkeiten, Einzelne im notwendigen Umfang zu unterstützen – auch im persönlichen Kontakt.

Mit diesen Fragen und der Darstellung der aktuellen Handlungserfordernisse sind wir auf das Ministerium für soziales und Integration zugegangen und freuen uns, dass hier Klärungen soweit möglich erzielt werden konnten:

„Mobile Jugendarbeit ist daher insoweit als Teil der Daseinsvorsorge gem. §3 (3) Nr.1 der Corona-Verordnung BW anzusehen, als sie einzelfallbezogene Aufgaben im Bereich der operativ tätigen Jugendhilfe wahrnimmt. Damit ist sie grundsätzlich von den allgemeinen Aufenthaltsbeschränkungen und dem Verbot von sonstigen Ansammlungen gamäß §3 Corona-Verordnung BW ausgenommen.“

Deshalb stellt Streetwork im öffentlichen Raum keinen Verstoß gegen die Corona-Verordnung dar, wenn Fachkräfte einzelfallbezogen Kontakt zu jungen Menschen aufnehmen (auch im Tandem).  Individuelle Unterstützung auch in den Anlaufstellen wird im Einzelfall erforderlich sein, wenn dies nicht digital oder telefonisch möglich ist.

Die allgemeinen Regelungen zum Infektionsschutz wie Abstand, Hygiene und Personenzahl sind natürlich immer zu beachten. Bei der Gewährleistung von individueller Unterstützung wird empfohlen, Einzeltermine zu vereinbaren.

Außerdem ist es empfehlenswert, die lokal zuständigen Jugendämter und Ortspolizeibehörden über die Tätigkeit der Mobilen Jugendarbeit zu informieren und wo notwendig bspw. Absprachen bezüglich der dienstlichen Tätigkeit im öffentlichen Raum zu treffen.

Gruppenangebote finden in den Räumlichkeiten der Mobilen Jugendarbeit nicht statt.

Rückfragen und Hinweise bezüglich dieser Regelungen bitte an die Servicestelle.

Soziale Folgen sichtbar machen!

Die Corona-Pandemie hat den Alltag in Deutschland nachhaltig verändert: Das geltende Kontaktverbot schränkt sowohl unsere direkte Arbeit, als auch die Lebensrealitäten unserer Adressat*innen massiv ein. In den vergangenen Wochen erschien eine Vielzahl an Empfehlungen und Diskussionsbeiträgen, die wir nochmals ergänzen möchten.

Die Abwägung über die Folgen des „Shutdowns“ und die Entscheidung diesen fortzuführen oder zu beenden liegt bei der Politik, die bisher besonnen, aber auch entschieden reagiert hat. Sie sollte unter Einbeziehung aller relevanten Erkenntnisse erfolgen – hierzu zählt, neben der Wissenschaft, auch der gesellschaftliche und soziale Bereich. Wir möchten mit diesen Positionen einen Beitrag zur Diskussion leisten, indem wir die Folgen des Shutdowns für ausgegrenzte und sozial benachteiligte junge Menschen aufzeigen. Dieser Beitrag richtet sich an Träger*innen und Einrichtungen Mobiler Jugendarbeit und bietet eine fachlich fundierte Grundlage für Gespräche mit Politik und Verwaltung. Gleichzeitig soll die Politik auf die schon jetzt sichtbaren (und für die Adressat*innen spürbaren) sozialen Folgen aufmerksam gemacht werden, die bislang nur am Rande diskutiert werden.

Gedanken aus der Praxis zur aufsuchenden Arbeit in Zeiten von Corona

Ein Blick in die Praxis Mobiler Jugendarbeit – in welchem Spannungsfeld kann/soll aufsuchende Arbeit stattfinden. Welche Fragen drängen sich auf?

Das vorliegende Papier richtet sich an Fachkräfte und Träger Mobiler Jugendarbeit. Es soll zu Diskussionen und Reflexion anregen. Die LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW sammelt aktuelle Erfahrungen der Praxis, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Empfehlungen auszusprechen. Bitte nutzt die Möglichkeit in direkten Kontakt zu treten.

Förderung Mobiler Jugendarbeit in der Corona-Krise

In Bezug auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der „Corona-Pandemie“ erreichen das Ministerium für Soziales und Integration vielfältige Anfragen zur Situation der Mobilen Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit. Die aktuellen Entwicklungen stellen alle vor bisher ungekannte Herausforderungen.

Das Sozialministerium weist darauf hin, dass im Hinblick auf die derzeitige Ausnahmesituation ein flexibler bedarfsgerechter Einsatz der Fachkräfte vor Ort keine negativen Auswirkungen auf die Landesförderung haben wird. Grundsätzlich sind Regelungen zur Tätigkeit der Fachkräfte in der mobilen Jugendarbeit und in der Schulsozialarbeit – im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht – vom Anstellungsträger vor Ort zu treffen.

Soweit aber vor Ort in gemeinsamer Abstimmung mit den Beteiligten entschieden wird, dass die Fachkräfte anderweitige Tätigkeiten übernehmen, z.B. administrative und konzeptionelle Vor- und Nacharbeiten oder telefonische Beratung, wird dies nicht förderschädlich sein.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist für die Förderung der Mobilen Jugendarbeit ausnahmsweise bis zum 31. Mai 2020 verlängert wird.

Dem Sozialministerium ist es ein großes Anliegen, die soziale Infrastruktur unter den aktuell erschwerten Bedingungen aufrecht zu erhalten. Aus fachlicher Sicht ist die individuelle Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien gerade auch in dieser Krisensituation dringend erforderlich. Das Sozialministerium möchte Sie daher ermutigen, kreativ unterschiedliche Ideen telefonischer oder digitaler Kommunikation in die Wege zu leiten, um gerade auch schwer belastete Familien im Blick zu behalten.

Mobile Jugendarbeit in Zeiten von Corona – Fachkräfte halten den Kontakt zu den jungen Menschen weiter!

Die aktuelle Corona-Pandemie betrifft grundsätzlich alle Menschen. Jedoch stehen diejenigen, die ohnehin bereits schlechtere Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven haben und finanziell zu kämpfen haben, jetzt unter besonderem Druck. Die bereits jetzt absehbaren Auswirkungen der „Corona-Krise“ betreffen verschiedene Personengruppen sehr unterschiedlich.

Mobile Jugendarbeit setzt sich für die Belange benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener ein.

Im aktuellen Beitrag machen wir deutlich, was Mobile Jugendarbeit gerade auch jetzt leistet, und was auch nicht. Wir möchten damit zur Unterstützung der Einrichtungen vor Ort und in den Träger*innen in der aktuellen Situation beitragen.