Mit der aktuellen CoronaVO vom 26.05.2020 wird festgelegt, dass z.B. Jugendhäuser ab dem 02.06.2020 unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Die Öffnung der Angebote umfasst Termine in Anlauf- und Beratungsstellen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, feste Gruppenangebote, Angebote mit einer Laufzeit bis zu 24 Stunden und mehrtägige Angebote, bei denen die Übernachtung im jeweiligen eigenen Haushalt erfolgt.
Die genauen Auflagen hierzu sind in der heute veröffentlichten Verordnung zu finden.
Hier geht’s zur Pressemitteilung des Sozialministeriums. Weitere Schritte der Öffnung sind in Bearbeitung und werden zum 15.06. und 15.07. erwartet.
Was das für die Mobile Jugendarbeit heißt haben wir hier zusammengestellt:
Es ist uns völlig klar, dass mit der Verordnung wieder viele Fragen aufgeworfen werden, da es nicht möglich ist, jeden einzelnen Fall von vornherein zufriedenstellend zu regeln. Jede Einrichtung/ jeder Träger muss den eigenen Möglichkeiten entsprechend Lösungen zur Umsetzung finden.
Die beteiligten Akteur*innen haben zur Orientierung Empfehlungen zur Erstellung des erforderlichen Hygienekonzepts erstellt:
Gemeinsame Empfehlungen und Hygienehinweise der KJA und JSA
Wir stehen gern zur Erörterung von konkreten Fragestellungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür am besten zuerst per Email an uns.