Weitere Öffnungsschritte für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – Empfehlungen und Hinweise für die Planung von Angeboten

Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens wird die CoronaVO „Angebote KJA/JSA“ weitere Öffnungsschritte für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit durch Änderungen ermöglichen. Die jeweiligen Öffnungen werden aber erst durch die Veröffentlichung der geänderten Verordnung in Kraft treten. Damit ist in mehreren Schritten ab Mitte Juni zu rechnen.

Zum Stand 09.06.2020 konnten Empfehlungen und Hinweise für die Planung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit veröffentlicht werden.

Für die Mobile Jugendarbeit von besonderem Interesse ist die Arbeit mit Gruppen im öffentlichen Raum. Hierzu verweisen wir insbesondere auf die CoronaVO der Landesregierung in der jeweils gültigen Fassung. Hier ist immer zu beachten, was im §3 zum Aufenthalt im öffentlichen Raum geregelt ist.
… CoronaVO in der Fassung vom 09.06.2020

Die Empfehlungen beschreiben die geplanten Schritte zur Ausweitung der Angebotsformen und der maximalen Gruppengröße bis zum Ende der Sommerferien. Hinzu kommen Hinweise und Empfehlungen zu Ferienprogrammen und –aktivitäten ohne und mit Übernachtung.

Die Hinweise zum Präventions- und Ausbruchsmanagement beziehen sich insbesondere auf die mehrtägigen Angebote in den Sommerferien wie Freizeiten und Zeltlager. Diese sollten bereits bei der Planung von Freizeitaktivitäten mitbedacht werden.