Erweiterung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zum 15.06.2020

Die nächsten Öffnungsschritte in den Angeboten können nun angegangen werden. Zum 15.06.2020 treten die folgenden Änderungen an der CoronaVO „Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“ in Kraft. Sie werden vom Sozialministerium noch heute notverkündet und stehen dann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/ zur Verfügung.

Die wichtigsten Änderungen sind:
1.   Der Katalog an zugelassenen Angeboten im § 1 der VO wird erweitert um Angebote im öffentlichen Raum sowie mehrtägige Angebote mit Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten.

2.   Nach § 1 Absatz 3 gilt für den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten die Verordnung für Beherbergungsbetriebe.

3.   Die zugelassene Höchstanzahl von Beteiligten an Angeboten im § 3 Absatz 1 wird auf 10 Personen im öffentlichen Raum und auf 20 Personen außerhalb des öffentlichen Raums erweitert.

4.   Nach § 3 Absatz 5 muss bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit die Belegung der Übernachtungsräume über den Zeitraum des Angebots möglichst gleichbleiben.

Die weitere Erhöhung der Gruppengrößen (wie angekündigt auf bis zu 100) wird für Mitte Juli erwartet.

Handreichungen zur Jugendsozialarbeit sowie Kinder- und Jugendarbeit im Kontext von Corona stehen zwischenzeitlich auch unter https://www.kvjs.de/der-kvjs/service/coronavirus-aktuelle-informationen/ zur Verfügung.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung – am besten zuerst per Email an servicestelle@lag-mobil.de.

Weitere Öffnungsschritte für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – Empfehlungen und Hinweise für die Planung von Angeboten

Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens wird die CoronaVO „Angebote KJA/JSA“ weitere Öffnungsschritte für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit durch Änderungen ermöglichen. Die jeweiligen Öffnungen werden aber erst durch die Veröffentlichung der geänderten Verordnung in Kraft treten. Damit ist in mehreren Schritten ab Mitte Juni zu rechnen.

Zum Stand 09.06.2020 konnten Empfehlungen und Hinweise für die Planung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit veröffentlicht werden.

Für die Mobile Jugendarbeit von besonderem Interesse ist die Arbeit mit Gruppen im öffentlichen Raum. Hierzu verweisen wir insbesondere auf die CoronaVO der Landesregierung in der jeweils gültigen Fassung. Hier ist immer zu beachten, was im §3 zum Aufenthalt im öffentlichen Raum geregelt ist.
… CoronaVO in der Fassung vom 09.06.2020

Die Empfehlungen beschreiben die geplanten Schritte zur Ausweitung der Angebotsformen und der maximalen Gruppengröße bis zum Ende der Sommerferien. Hinzu kommen Hinweise und Empfehlungen zu Ferienprogrammen und –aktivitäten ohne und mit Übernachtung.

Die Hinweise zum Präventions- und Ausbruchsmanagement beziehen sich insbesondere auf die mehrtägigen Angebote in den Sommerferien wie Freizeiten und Zeltlager. Diese sollten bereits bei der Planung von Freizeitaktivitäten mitbedacht werden.

Eingeschränkte Öffnung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit ab 2. Juni

Mit der aktuellen CoronaVO vom 26.05.2020 wird festgelegt, dass z.B. Jugendhäuser ab dem 02.06.2020 unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Die Öffnung der Angebote umfasst Termine in Anlauf- und Beratungsstellen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, feste Gruppenangebote, Angebote mit einer Laufzeit bis zu 24 Stunden und mehrtägige Angebote, bei denen die Übernachtung im jeweiligen eigenen Haushalt erfolgt.

Die genauen Auflagen hierzu sind in der heute veröffentlichten Verordnung zu finden.

Hier geht’s zur Pressemitteilung des Sozialministeriums. Weitere Schritte der Öffnung sind in Bearbeitung und werden zum 15.06. und 15.07. erwartet.

Was das für die Mobile Jugendarbeit heißt haben wir hier zusammengestellt:

Es ist uns völlig klar, dass mit der Verordnung wieder viele Fragen aufgeworfen werden, da es nicht möglich ist, jeden einzelnen Fall von vornherein zufriedenstellend zu regeln. Jede Einrichtung/ jeder Träger muss den eigenen Möglichkeiten entsprechend Lösungen zur Umsetzung finden.

Die beteiligten Akteur*innen haben zur Orientierung Empfehlungen zur Erstellung des erforderlichen Hygienekonzepts erstellt:

Wir stehen gern zur Erörterung von konkreten Fragestellungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür am besten zuerst per Email an uns.

Solidarität bewahren! „Sozial benachteiligte & ausgegrenzte Menschen nicht aus dem Blick verlieren“

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft
Streetwork/Mobile Jugendarbeit e. V.

Die Corona-Pandemie fordert Menschen mit denen Streetwork/ Mobile Jugendarbeit arbeiten in besonderem Maße durch den Wegfall von Ressourcen und bekannten Unterstützungsstrukturen und bringt sie leider auch oftmals ganz besonders in Gefahr, durch Armut, Wohnungslosigkeit oder bestehende Vorerkrankungen.

Umso wichtiger erscheint es uns, dass bestehende Angebote der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit wieder bzw. weiterhin arbeitsfähig sind, um Kontakte zu halten, Grundversorgung zu gewährleisten, gemeinsam Perspektiven zu entwickeln und lokal auch immer wieder die Bedürfnisse der Adressat*innen zu transportieren.

Unser Positionspapier macht daher aufmerksam auf die Situation von Menschen an die sich Streetwork/ Mobile Jugendarbeit richten, beschreibt die Arbeitsfähigkeit auch während der verordneten Kontaktbeschränkungen und betont die Relevanz der Arbeitsfelder sowie die Notwendigkeit einer ausreichenden und kontinuierlichen Finanzierung.