Neue CoronaVO für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

Seit 8. März gilt in BW folgende Corona – Verordnung. Im §1b werden ab dem 15.03.2021 die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII  wieder zugelassen – also auch wieder Freizeitangebote für Gruppen.

Näheres regelt die nun aktualisierte Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit:

Die neue Corona Verordnung KJA/JSA greift nun auch die verschiedenen Inzidenzstufen auf, wie sie  in der Hauptverordnung benannt sind.

Grundsätzlich werden mit der Verordnung drei Stufen eingeführt und es wird zwischen Innen- und Außenangeboten unterschieden. Insbesondere für die Jugendsozialarbeit ist wichtig, dass Außenangebote explizit von der Einrichtung initiierte Angebote sind und klassische Streetwork nicht zu den Angeboten im Sinne der Verordnung zählt.

Dadurch, dass teilweise unterschiedliche Zahlen zwischen den Landkreisen und dem Landesgesundheitsamt veröffentlicht werden, kommt es hier zu Unklarheiten, was gilt. Für die Gültigkeit der Inzidenzstufen  gelten die Zahlen des zuständigen Gesundheitsamtes, welche im täglichen Lagebericht des Landesgesundheitsamtes veröffentlicht sind.
Wir empfehlen nun umso mehr eine Abstimmung der Träger von Einrichtungen mit den örtlichen Behörden, wie eine Öffnung von Angeboten  bzw. auch ein Rückschritt erfolgt.

Den gültigen  Wert kann man beim Landesgesundheitsamt einsehen:  https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Lagebericht_covid-19.aspx

Für die Festlegung der Gültigkeit der Inzidenzstufen gilt:  Bei Überschreitung des Grenzwerts über drei Tage (also Verschlechterung der Situation) in Folge gelten wieder die Bedingungen aus der darüber liegenden Stufe und zwar ab dem zweiten darauffolgenden Werktag. Bei Unterschreitung des Grenzwerts über fünf Tage (also Verbesserung der Situation) in Folge gelten die Bedingungen der darunterliegenden Stufe ab dem nächsten Tag.

  • Inzidenz über 100 (sog. Notbremse)

In dieser Stufe sind für die Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB VIII) nur präsenzlose Angebote möglich. Die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) kann Angebote mit bis zu 18 Personen durchführen. In den 18 Personen sind jedoch die Fachkräfte bereit mit eingerechnet. Das Ministerium geht hier in de Berechnung von einem Betreuungsschlüssel von 5 TN: 1 FK aus. Diese Berechnungsgrundlage gilt für alle weiteren Angebote im Rahmen der aktuellen CoronaVO KJA/JSA.

  • Inzidenz unter 100 (Öffnungsschritte)

In dieser Stufe sind für die Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB VIII) im Außenbereich Angebote mit 18 Personen möglich, im Innenbereich sind Angebote mit 12 Personen möglich. Die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) kann weiterhin Angebote mit bis zu 18 Personen durchführen.

  • Inzidenz unter 50 (Öffnungsschritte)

In dieser Stufe sind für die Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB VIII) ) im Außenbereich Angebote mit 30 Personen möglich, im Innenbereich sind Angebote mit 18 Personen möglich. Bei der Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) wird bei dieser Stufe dann auch eine Unterscheidung zwischen Außen- und Innenangeboten vorgenommen. Personenzahlen analog: 30 Personen außen und 18 Personen innen.

Grundsätzlich gelten auch mit dieser Verordnung folgende Regelungen aus der Hauptverordnung weiter:

  • Keine Übernachtungen außerhalb des eigenen Haushalts
  • Abstandsempfehlung nach § 2
  • Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3
  • Hygieneanforderungen nach § 4
  • Hygienekonzept nach § 5
  • Datenerhebung nach §6
  • Zutritts- / Teilnahmeverbot nach § 7
  • Arbeitsschutzanforderungen nach § 8

Für Rückfragen steht die Servicestelle gern zur Verfügung. Am besten erreicht ihr uns per Email unter servicestelle@lag-mobil.de.

Stellenausschreibung in eigener Sache

Wir suchen ab 01.05.2021 zwei sozialpädagogische Fachkräfte zur Verstärkung unseres Referent*innenteams im Fachbereich Extremismusdistanzierung (FEX). Die Anstellung erfolgt dezentral. Wir suchen Mitarbeiter*innen für den Raum Südwürttemberg und Südbaden. Der Stellenumfang beträgt jeweils 100%, Teilzeit ist möglich. Die Stellen sind vorerst bis zum 31.12.2024 befristet.

Näheres hier in der Stellenausschreibung. Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen per Email bis zum 21.03.2021.

Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!” Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Coronahilfen für arme Menschen als unzureichend

Ein Bündnis von 41 Gewerkschaften und Verbänden bewertet den von der Großen Koalition in Aussicht gestellten Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro für arme Menschen als “Tropfen auf den heißen Stein”. Die Organisationen starten heute eine breite Unterschriftensammlung, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, endlich armutspolitisch wirksame Soforthilfen auf den Weg zu bringen.

Die Covid-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen treffe “die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart”, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell, und ausgerechnet die Ärmsten seien es, die nunmehr seit Beginn der Krise vor fast einem Jahr “noch immer auf angemessene Unterstützung” warten.

Das Bündnis fordert die zügige Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IVangewiesen sind. “Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe”, heißt es in dem Appell. Darüber hinaus brauche es statt einer Einmalzahlung für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat, um zusätzliche corona-bedingte Kosten auszugleichen. Schließlich fordern die Organisationen “für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.”

Der Appell wurde initiiert von einer breiten Allianz, die von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen reicht. Das Bündnis ruft Bürgerinnen und Bürger auf, mit ihrer Unterschrift unter den Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!”, politisch Druck zu machen, damit auch die Ärmsten – ob arme Alte und Pflegebedürftige oder Kinder, Arbeitslose, Flüchtlinge oder Erwerbsgeminderte – die Corona-Krise gut überstehen können.

Appell „Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!“ (pdf)

Unterzeichnung möglich ab sofort hier:

https://www.campact.de/corona-nothilfen/

www.foodwatch.org/de/mitmachen/corona-trifft-arme-extra-hart-soforthilfen-jetzt/

www.der-paritaetische.de/coronahilfe

„Was viele von uns Jugendlichen abfuckt, ist, dass wir überhaupt nicht gehört werden…“

Gemeinsame fachpolitische Forderungen der Landesfachverbände der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Realisierung von Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft

Die aktuelle Situation stellt für uns alle eine Herausforderung dar. Sie betrifft uns alle – Jugendliche und junge Menschen jedoch in besonderer Weise. In politischen und gesellschaftlichen Debatten nehmen wir ein einseitiges, oftmals negativ konnotiertes Bild von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahr. Insbesondere die öffentliche und mediale Darstellung junger Menschen in Zeiten von Corona und nach den Ausschreitungen in Stuttgart war für uns nur schwer aushaltbar. Aus diesem Grund haben wir, zusammen mit den zentralen Landesfachverbänden der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemeinsame fachpolitische Forderungen formuliert, um auf die Situation junger
Menschen gezielt aufmerksam zu machen.

Das zentrale Anliegen der beteiligten Verbände mit dieser Positionierung ist es, auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen ein differenziertes Hinschauen und eine konstruktive Debatte über die Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen anzuregen.

Wir danken allen an der Entstehung dieser gemeinsamen Positionierung beteiligten Kolleg*innen in den Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit:
LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW | LAGO BW | Landesjugendring BW Netzwerk Schulsozialarbeit BW | LAG Jugendsozialarbeit BW | Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung BW | Baden-Württembergische Sportjugend | LAG Mädchenpolitik BW | LAG Jungenarbeit BW | Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände BW

Verlängerung und Änderungen der CoronaVO – vorerst bis 14. Februar 2021

Die aktuelle CoronaVO des Landes gilt vorerst bis einschließlich 14.02.2021 .

Grundsätzlich gilt, dass aktuell die Regelungen in §§ 1b-i den übrigen Regelungen der Verordnung sowie weiteren in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen (wie z.B. der VO für die Angebote der KJA/JSA) vorgehen, soweit diese abweichen.

Ansammlungen sind nur zwischen Angehörigen eines Haushalts und max. einer weiteren Person erlaubt.

Für die Mobile Jugendarbeit gilt, dass die Anlaufstellen weiterhin geöffnet bleiben und arbeiten können. Die Kinder- und Jugendhilfe ist ausdrücklich mit ihren Angeboten nach §§ 13, 14 SGB VIII nicht untersagt (§1b Abs. 2 Nr. 6).

Neu ist die Regelung, dass in bestimmten Bereichen nur noch medizinische zertifizierte Schutzmasken zulässig sind (§ 1i). Dies gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf den Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Hier können die örtlichen Behörden entsprechende Bereiche ausweisen. Es gilt also die örtlichen Regelungen gut zu kennen.

Für die Mobile Jugendarbeit gilt, dass die aufsuchende Arbeit auch während der Ausgangsbeschränkungen möglich sein wird. Ebenso ist es möglich junge Menschen in den Anlaufstellen zu beraten und zu unterstützen.

Alle Angebote (auch Ansammlungen), die von Einrichtungen initiert werden, erfordern eine Dokumentation der Kontaktdaten. Ausnahme: Streetwork – MJA ist hier Gast.

Eine klassische Gruppen-/Cliquenarbeit ist weiterhin nicht möglich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich auch weiterhin, die örtlichen Polizei, sowie Ortspolizeibehörde und das zuständige Jugendamt über die Tätigkeiten der MJA zu informieren. Mobile Jugendarbeit sollte im Interesse der Arbeit für und mit den jungen Menschen transparent machen, wie sie im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum aktiv und unterwegs ist. Einmal mehr empfiehlt sich neben der Information der Behörden das Vorhandensein eines Dienstausweises. Dienstliche Tätigkeiten sind von den Ausgangsbeschränkungen unberührt.

Die Landkreise können weiterhin aufgrund der örtlichen Situation auch weitergehende Allgemeinverfügungen erlassen. D.h. die örtliche Situation ist ebenso im Auge zu behalten.

Bei Fragen steht die Servicestelle zur Verfügung.