Die ersten Urteile über Beteiligte an den Ausschreitungen in Stuttgart im Juni diesen Jahres haben sowohl Zuspruch als auch deutliche Kritik hervorgerufen. Der Ruf nach der Härte des Gesetzes und die Infragestellung der Anwendung von Jugendstrafrecht bei jungen Volljährigen befördern weder die Aufarbeitung der Ereignisse noch sind sie im Sinne der Integration der Beteiligten.